071 3516466 info@simplyfit.ch

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. SIMPLYFIT®ist eine beim IGE eingetragene Marke, welche von der SIMPLYFIT GmbH genutzt wird. Die SIMPLYFIT® Fitnessclubs werden von ihr betrieben. Vertragspartner des SIMPLYFIT® Mitgliedes ist die SIMPLYFIT GmbH (CHE-113.027.606).
  2. Das Mitglied wird als Mitbenutzer der Einrichtungen und Leistungen (Trainingsbereich, Umkleidekabinen, Bistrobereich, Sauna, etc.) in den SIMPLYFIT® Fitnessclub aufgenommen (gemäss Aboart). Die Einrichtungen wurden besichtigt
  3. Im Mitgliedsbeitrag ist zusätzlich zur Nutzung der Infrastruktur das Anrecht auf Abklärung und Identifizierung der individuellen Trainingsmotive und Trainingsziele, eine gesundheitliche Risikoabklärung mittels Gesundheitsfragebogen, ein Einführungstraining, eine individuell betreute Nachkontrolle im Sinne einer Trainingsanpassung (Trainingsgestaltung) sowie eine Protokollierungsmöglichkeit der angebotenen Trainingsformen enthalten und kann jederzeit beansprucht werden. Zusätzlich kann sich das Mitglied jederzeit für einen Personal Trainer entscheiden (geben Gebühr). Sämtliche Preise und die von dem SIMPLYFIT® Fitnessclub angebotenen Leistungen sind der Preisliste im jeweiligen Club oder der Webseite www.simplyfit.ch zu entnehmen. Bei Vertragsabschluss fällt eine Verwaltungspauschale in Höhe von Fr. 49.- an.
  4. Das Mitglied ist berechtigt, die Einrichtungen und Leistungen zu den am Eingang veröffentlichten Öffnungszeiten zu nutzen. Sonderregelungen nach Vereinbarung und/oder Aushang. Aufgrund von betriebsnotwendigen Schliessungen, wie beispielsweise bei Reinigungen und Revisionen, haben die Mitglieder keinen Anspruch auf Rückvergütungen oder Verlängerungen des jeweiligen Abonnements.
  5. Die Clubs sind teilweise unbeaufsichtigt. Der Kunde anerkennt hiermit zu diesen Zeiten auf eigene Gefahr zu trainieren und schliesst jegliche Haftung von Seiten des SIMPLYFIT® Fitnessclubs vollumfänglich aus. Aus Sicherheitsgründen wird der Club mit Kameras über- und bewacht und auch auf Band aufgenommen.
  6. Der SIMPLYFIT® Fitnessclub kann sein Angebot und die Öffnungszeiten jederzeit ändern. Die Mitglieder haben im Falle einer zeitweiligen Reduktion des Angebots oder der Betriebszeiten keinen Anspruch auf Rückvergütungen.
  7. Mit Abschluss des Vertrages akzeptiert das Mitglied gleichzeitig die Hausordnung des SIMPLYFIT® Fitnessclubs. Die Mitglieder nehmen ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Hausordnung durch den SIMPLYFIT® Fitnessclub jederzeit abgeändert werden kann. Aus einer Änderung der Hausordnung können die Mitglieder keine Rechte ableiten.
  8. Das Mitglied hat sich an die Hausordnung zu halten und den Weisungen des Personals Folge zu leisten. Bei schwerwiegenden Verstössen gegen die Hausordnung und/oder die Weisungen des Personals kann die Mitgliedschaft entzogen und ein sofortiges Hausverbot ausgesprochen werden. Rückforderungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen.
  9. Bei Abschluss eines Vertrages erhält das Mitglied einen Mitgliederausweis, dieser ist persönlich und nicht übertragbar. Der Mitgliederausweis ist bei jedem Besuch per Self-Check-in zu benutzen oder beim Eintritt in den Fitnessclub vorzuweisen und in den Räumen des SIMPLYFIT® Fitnessclubs mitzuführen. Der SIMPLYFIT® Fitnessclub behält sich diesbezüglich Kontrollen vor. Der Verlust des Mitgliederausweises ist dem Personal unverzüglich anzuzeigen. Dieser wird gegen eine Gebühr von Fr. 30.- neu ausgestellt. Jeder Missbrauch des Mitgliederausweises wird zur Anzeige gebracht. Der SIMPLYFIT® Fitnessclub hat im Falle eines Missbrauchs des Mitgliederausweises Anspruch auf eine Konventionalstrafe in der Höhe von Fr. 400.-. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Bei einem Missbrauch des Mitgliederausweises wird ein Hausverbot gegen den unrechtmässigen Ausweisinhaber erteilt.
  10. Der Vertrag zwischen dem Mitglied und dem SIMPLYFIT® Fitnessclub wird online über verschlüsselte Eingabe oder in Schriftform abgeschlossen. Änderungen des Vertrages sowie allfällige Kündigungen bedürfen immer der Schriftform. Sind Fristen zu beachten, ist der Poststempel massgebend. Adressänderungen und Änderungen der E-Mailadresse können auch per E-Mail an info@simplyfit.ch mitgeteilt werden.
  11. Die Korrespondenz des SIMPLYFIT® Fitnessclubs mit seinen Mitgliedern erfolgt ausschliesslich per E-Mail. Sollte ein Mitglied Korrespondenz auf dem Postweg wünschen, so kreuzt es dies auf der Vorderseite des Vertrages an, wobei sich in diesem Fall der Jahresmitgliederbeitrag um CHF 49.- erhöht. Sollten E-Mails nicht zugestellt werden können (z. B. weil die E-Mailadresse falsch oder das Postfach voll ist, etc.), so ist eine Haftung des SIMPLYFIT® Fitnessclubs ausgeschlossen.
  12. Die vertraglich vereinbarten Beiträge sind entweder online oder bei Abschluss der Mitgliedschaft im SIMPLYFIT® Fitnessclub per Maestro-, Post- oder CreditCard zu entrichten. Sollte das Mitglied mit seiner Zahlung in Verzug kommen, wird der Zutritt zum SIMPLYFIT® Fitnessclub ab dem 1. Tag des Beitragsverzugs nicht mehr gestattet, bis der Beitrag inklusive aller Verzugszinsen und Bearbeitungsgebühren beglichen wurde. Es besteht keinerlei Anspruch auf Rückerstattung/Gutschreibung der durch den Beitragsverzug entstandenen Verlustzeiten. Ein unterschriebener oder mit einer elektronischen Signatur versehener Mitgliedschaftsvertrag stellt einen Rechtsöffnungstitel dar.
  13. Der SIMPLYFIT® Fitnessclub versendet keine Rechnungen; der Vertrag über die Mitgliedschaft gilt als Rechnung. Der Mitgliederbeitrag ist unaufgefordert und fristgerecht zu entrichten. Sollte der Mitgliederbeitrag oder anderweitig geschuldete Zahlungen nicht fristgerecht entrichtet werden, so werden für die erste Mahnung Bearbeitungsgebühren von Fr. 10.- und für jede weitere Mahnung Gebühren von Fr. 20.- verlangt. Daneben behält sich der SIMPLYFIT® Fitnessclub rechtliche Schritte vor
  14. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf Schadensersatz, Ersatzstunden oder zusätzliche Öffnungszeiten, wenn der SIMPLYFIT® Fitnessclub aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, etc.), seine Leistungen unverschuldet nicht erbringen kann. Das Mitglied hat aufgrund der beschränkten Platzzahl zudem allfällige Wartezeiten in Kauf zu nehmen.
  15. Vorbehaltlich Ziff. 14 berechtigt die Nichtinanspruchnahme der Leistungen des SIMPLYFIT® Fitnessclubs nicht zu einer Reduktion der eingegangenen Zahlungsverpflichtungen oder Rückforderung der geleisteten Zahlungen.
  16. In den folgenden Fällen der vorübergehenden Nichtinanspruchnahme hat das Mitglied gegen Vorlage und des Kaufs des Moduls «Time Stop» von Fr. 99.- einen Anspruch auf einen „Time Stop“: Beruflicher Auslandsaufenthalt von mehr als zwei Wochen Dauer mit Bescheinigung des Arbeitgebers; Bei ärztlich bescheinigter Trainingsunfähigkeit als Folge von Krankheit oder Unfall von mehr als zwei Wochen Dauer; Bei nachgewiesenem Militär- oder Zivilschutzdienst von mehr als zwei Wochen Dauer sowie Ferien ab 14 Tage Dauer. Es kann maximal 4 Monate pro Jahr ein Time Stop gemacht werden.
  17. Ärztlich verordnete Trainingsdispens oder ein definitiver Wegzug aus dem Einzugsrayon aller SIMPLYFIT- und fitnessplus Studios (> 30 Kilometer) geben dem Kunden das Recht, den Vertrag vorzeitig aufzulösen, falls der Kunde die nötigen Nachweise erbringt (z.B. langfristiges Arztzeugnis, Wohnsitzabmeldung, etc.) und diese an die Verwaltung (SIMPLYFIT, St. Gallerstrasse 11, 9320 Arbon) oder per Mail an info@simplyfit.ch einsendet. Ist in diesem Fall die effektive Dauer des Abonnementspreises kürzer als die ursprünglich vorgesehene Laufzeit, wird der Abonnementspreis pro rata temporis angepasst, wobei darauf eine Administrationsgebühr von Fr. 100.- anfällt.
  18. Die Übertragung des Vertrages auf eine andere Person kann beantragt werden. Dazu ist ein entsprechender Antrag unter Angabe des Namens und der Adresse der übernehmenden Person an den SIMPLYFIT® Fitnessclub zu stellen. Die Übertragung ist nur möglich, wenn die übernehmende Person in eine neue Vertragslaufzeit einwilligt, wobei sich der Mitgliederbeitrag anteilsmässig um die übertragene Restlaufzeit reduziert. Die Übertragung erfolgt gegen eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 100.-. Der SIMPLYFIT® Fitnessclub behält sich vor, Antrage aus begründetem Anlass abzulehnen.
  19. Die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können vom SIMPLYFIT® Fitnessclub auf einen oder mehrere Rechtsnachfolger unangekündigt übertragen werden. Die Verlegung des Standorts eines SIMPLYFIT® Fitnessclubs innerhalb des Einzugsgebietes (20 km) berechtigt nicht zu einer vorzeitigen Kündigung. Weiter berechtigt auch die Schliessung eines Standortes nicht zur vorzeitigen Kündigung, wenn sich im Einzugsgebiet (20 km) ein weiterer SIMPLYFIT® oder fitnessplus Fitnessclub befindet und die Schliessung dem Kunden mindestens 6 Monate im Voraus bekannt gegeben wird.
  20. Für Schäden infolge eines Unfalls, einer Verletzung oder einer Krankheit ist jegliche Haftung des SIMPLYFIT® Fitnessclubs oder seines Personals insoweit ausgeschlossen, als dies gesetzlich zulässig ist. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache der Mitglieder.
  21. Mitgebrachte Kleidung und Wertgegenstände sind in den dafür vorgesehenen Schliessfächern unterzubringen und einzuschliessen. Der SIMPLYFIT® Fitnessclub haftet nicht für den Verlust von Wertgegenständen, Kleidung oder anderer Gegenstände.
  22. Erhöhungen der Mitgliederbeiträge sind jederzeit möglich. Die neuen Mitgliederbeiträge gelten auch für Vertragsverlängerungen, sofern die Erhöhung mindestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages angekündigt wurde. Bestehende Verträge können jedoch nur mit Einverständnis beider Vertragspartner abgeändert werden. Der SIMPLYFIT® Fitnessclub behält sich vor, jederzeit Bonitätsauskünfte über Mitglieder oder mögliche Neumitglieder einzuholen sowie Zahlungserfahrungen an den Schweizerischen Verband Creditreform oder an andere Inkassounternehmen weiterzugeben.
  23. Die Verwaltung der Daten aller SIMPLYFIT® Fitnessclub Mitglieder kann durch einen externen Dienstleister erfolgen. Jegliche Weitergabe von entsprechenden Daten unterliegt selbstverständlich und vollumfänglich den anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Das Mitglied bestätigt durch den Vertragsabschluss sein Einverständnis mit dieser Regelung. Das Mitglied erklärt sich durch den Vertragsabschluss zudem damit einverstanden, dass seine Daten zu Marketingzwecken an Partner des SIMPLYFIT® Fitnessclubs weitergeleitet werden dürfen.
  24. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der SIMPLYFIT GmbH. SIMPLYFIT kann die Gegenpartei aber auch an deren Wohnsitz verklagen. Auf den Mitgliedervertrag, die vorliegenden AGB und die sonstigen rechtlichen Verhältnisse zwischen Mitgliedern und SIMPLYFIT findet ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
  25. Die «Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Mitglieder SIMPLYFIT®» sind auf der Webseite www.simplyfit.ch und in jedem SIMPLYFIT® Fitnessclub ausgehängt.

SIMPLYFIT

SIMPLYFIT GmbH
CEO Adil Kitin

Anschrift
St. Gallerstrasse 11
9320 Arbon

E-Mail: info@simplyfit.ch

HIER FINDEST DU UNS!

simplyfit Herisau
Industriestrasse 28
9100 Herisau
Tel.: +41 (0) 71 – 351 64 66

FOLGE UNS!

Was Du wissen solltest!

Simplyfit steht für sichtbare körperliche und mentale Erfolge. In dem Fitnessstudio in Herisau herrscht ein freundschaftliches und persönliches Klima. Unser modulares Leistungsangebot bietet dir die Möglichkeit nur die Angebote zu buchen, die zu Dir passen. Damit erhältst Du einen fairen Preis und zahlst nur was du auch nutzt.

Das ist SIMPLYFIT – einfach trainieren.